Inwiefern darf mein Kunde nach Geschäftsabschluss kontaktiert werden, um eine Bewertung abzufragen?
In Deutschland ist die rechtliche Situation bezüglich des Versands von E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten zur Abfrage von Bewertungen stark durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geprägt. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Einwilligung des Kunden: Generell ist es notwendig, dass Kunden ihre ausdrückliche Zustimmung geben, bevor sie werbliche Nachrichten erhalten. Dies gilt insbesondere für E-Mail-Marketing und SMS. Ohne vorherige Einwilligung (Opt-in) ist das Versenden solcher Nachrichten in der Regel als unlauterer Wettbewerb anzusehen.
- Ausnahme bei bestehenden Kundenbeziehungen: Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, wenn eine bestehende Kundenbeziehung vorliegt. Laut § 7 Abs. 3 UWG dürfen Unternehmen ihren Kunden ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung direkte Werbung für ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden, wenn sie die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben. Der Kunde muss jedoch klar und deutlich darüber informiert werden, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
- Transparenz und Widerspruchsrecht: Kunden müssen bei der Erhebung ihrer Daten auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Sie sollten die Möglichkeit haben, jederzeit gegen die Nutzung ihrer Daten für Marketingzwecke Widerspruch einzulegen.
- Datenschutz: Im Rahmen der DSGVO müssen alle personenbezogenen Daten, die für die Versendung von Bewertungsanfragen verwendet werden, sicher gehandhabt und gespeichert werden. Kunden müssen über die Verwendung ihrer Daten informiert werden, und es muss eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten geben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Versenden von E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten zur Bewertungsabfrage in Deutschland erlaubt ist, wenn der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung gegeben hat oder eine bestehende Kundenbeziehung vorliegt und der Kunde über sein Widerspruchsrecht informiert wurde.